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Gründung einer Gesellschaft

Mit uns ist die Gründung einer Gesellschaft eins zwei drei erledigt.

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Mit uns wird eine Gesellschaft eins zwei drei gegründet, es genügt, uns anzurufen oder uns zu schreiben und wir finden gemeinsam die beste Lösung für Sie.

Gründung durch die SPOLEČNOSTI RAZ, DVA, TŘI

Die Gründung einer Gesellschaft (GmbH, Aktiengesellschaft, SE) stellt derzeit einen administrativ und zeitlich sehr aufwendigen Prozess dar. Das gilt aber nicht für unsere Klienten. Für unsere Klienten – für Sie – erledigen wir alles.

Wir sind Ihnen gerne behilflich und erledigen für Sie sämtliche mit der Gründung der neuen Gesellschaft zusammenhängenden Formalitäten. Wir legen großen Wert auf Kompetenz, Fehlerfreiheit und Komplexität bei der Erbringung von Dienstleistung und achten darauf, dass Ihre Gesellschaft möglichst bald ins Handelsregister eingetragen wird. Bei angemessener Mitwirkung kann die neue Gesellschaft bereits innerhalb einer Woche ins Handelsregister eingetragen werden.

Im Gegensatz zum Kauf einer Vorratsgesellschaft müssen Sie jedoch bei der Gründung einer eigenen Gesellschaft das Stammkapital bzw. das Grundkapital selbst einzahlen, und aus diesem Grunde ziehen einige Klienten den Kauf einer bereits gegründeten Vorratsgesellschaft mit hundertprozentig eingezahltem Stamm- bzw. Grundkapital vor.


Wie gründet man eine Gesellschaft in der Tschechischen Republik?

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.) oder einer Aktiengesellschaft stellt in der Tschechischen Republik einen administrativ und zeitlich sehr aufwendigen Prozess dar.

Vorgehensweise vor der Gründung / Entstehung der Gesellschaft

In beiden Fällen muss man sich zunächst mit einem Notar in Verbindung setzen und der Notar muss um die Abfassung einer notariellen Niederschrift gebeten werden, mit der gegen eine festgelegte Gebühr die Gesellschaft gegründet wird. Anschließend sind folgende Schritte zu unternehmen:

  • die gesetzlich festgelegten Anlagen müssen besorgt und dem entsprechenden Formular beigefügt werden, welches beim zuständigen Gewerbeamt einzureichen ist, auf diese Weise wird nach Entrichtung der festgelegten Gebühr das Gewerbe angemeldet, welches die neue Gesellschaft zu betreiben beabsichtigt;
  • man muss sich mit der Bank in Verbindung setzen, bei der Bank ein Sonderkonto eröffnen und auf dieses Konto aus eigenen Mitteln das Stamm- bzw. Grundkapital einzahlen (bei der GmbH beträgt das Stammkapital derzeit 1,- CZK, bei einer Aktiengesellschaft beträgt das Grundkapital 2.000.000,- CZK) – über die auf diese Weise eingezahlten Mittel kann man bis zur Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister nicht verfügen;
  • nach Anmeldung des Gewerbes und Einzahlung des Stamm- bzw. Grundkapitals der Gesellschaft wird der Schriftsatz an das zuständige Registergericht komplettiert, das heißt, das gesetzlich festgelegte Formular ist fehlerfrei auszufüllen und alle gesetzlich festgelegten Anlagen sind dem Formular beizufügen, der Antrag ist mit einer Wertmarke zu versehen;
  • im Falle, dass das Registergericht den Antrag für fehlerfrei hält, wird das Registergericht die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister genehmigen – in diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass man auf das Recht verzichten muss, eine Berufung gegen diese Entscheidung einzulegen.

Wenn Sie sich an uns wenden, übernehmen wir gerne für Sie die Erledigung aller Formalitäten, und zwar auch der für die Gründung einer brandneuen Gesellschaft erforderlichen Formalitäten. Die neue Gesellschaft kann somit in 14 Tagen bereits im Handelsregister eingetragen sein. Wenn Sie jedoch keine Zeit verlieren und Ihre Geschäftstätigkeit unverzüglich aufnehmen wollen, empfehlen wir den Kauf einer Vorratsgesellschaft mit vollständig eingezahlten Stamm- bzw. Grundkapital. In diesem Falle reicht ein einziges Treffen mit uns und schon können Sie unternehmerisch tätig sein. Wir bieten auch die beliebte Dienstleistung – die Bereitstellung eines Firmensitzes sowie die Beratung bezüglich der Web-Präsentierung, Werbung für die Gesellschaft und viele andere Dienstleistungen an.

Vorgehensweise nach der Gründung / Entstehung der Gesellschaft

Nach der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister enden Ihre Pflichten, die für eine ordentliche „Inbetriebnahme“ der Gesellschaft zu erfüllen sind, noch nicht. Nach der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister sind folgende Schritte zu unternehmen:

  • man muss sich mit der Bank in Verbindung setzen und bei der Bank das für die Einzahlung des Stamm- bzw. Grundkapital eröffnete Konto in ein Girokonto umwandeln lassen;
  • die Gesellschaft muss beim Finanzamt angemeldet werden;
  • die Datenbox der Gesellschaft ist zu aktivieren.

Aus eigenen Kräften dauert somit die Gründung einer neuen Gesellschaft mehrere Wochen. Mit einer Vorratsgesellschaft entfallen jedoch alle diese Pflichten. Sie kaufen eine bereits gegründete Gesellschaft mit eingezahltem Stamm- bzw. Grundkapital, mit der Sie Ihre Geschäftstätigkeit sofort aufnehmen können. Angeboten werden GmbHs, Aktiengesellschaften und weitere attraktive Rechtsformen.


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Vorratsgesellschaften

Der Kauf einer Vorratsgesellschaft ist die schnellste Art, wie man sofort unternehmerisch tätig werden kann.

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