EUROPÄISCHE GESELLSCHAFT
Diese international anerkannte Rechtsform von unternehmerischen Tätigkeiten verleiht Ihrem Business Vertrauenswürdigkeit und Sie haben die Möglichkeit, in allen Ländern der Europäischen Union zu agieren – nutzen Sie die Möglichkeit der Verlegung des Sitzes der Gesellschaft in alle europäische Staaten und der zusammenhängenden steuerlichen Optimierung.
Diese Kosmopolit-Unternehmensform unterliegt den EU-Vorschriften und ist für unternehmerische Expansionsvorhaben mit internationalem Background geeignet. Die Europäische Gesellschaft kann Inhaberaktien ausgeben und somit den interessierten Personen die Anonymität der Eigentümerstruktur bieten. Die internen Mechanismen der Gesellschaft ähneln denen einer inländischen Aktiengesellschaft, es wird allerdings die Anwesenheit eines internationalen Elements gefordert. In Bezug auf die Personalangelegenheiten kann man bei der Europäischen Gesellschaft auch von Vorteilen ausgehen – für die vollständige Besetzung der Organe dieser Gesellschaft genügen zwei Personen ungeachtet der Anzahl der Aktionäre (ein Vorstandsmitglied und ein Aufsichtsratsmitglied). Durch Verbindung mit dem Ready-Made-Angebot ist diese prestigeträchtige Form ein Treffer ins Schwarze.
Warum ausgerechnet von der SPOLEČNOSTI RAZ, DVA, TŘI?
Die SPOLEČNOSTI RAZ, DVA, TŘI bietet Europäische Gesellschaften mit hundertprozentig eingezahltem Grundkapital von 120.000,- EUR an, die Aktionäre haften somit nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem Vermögen, welches vom Vermögen der Gesellschaft strikt getrennt ist.
Kaufen Sie eine Vorrats-SE noch heute und nehmen Sie sofort Ihre Geschäftstätigkeiten auf! Sie erhalten eine vertrauenswürdige und übersichtliche Unternehmensform, bei der Sie die Handelsfirma oder den Tätigkeitsgegenstand der Gesellschaft nach Ihren Vorstellungen beliebig anpassen können. Selbstverständlich werden Sie durch die SPOLEČNOSTI RAZ, DVA, TŘI bei allen Schritten beim Erwerb Ihrer Vorrats-SE unterstützt und beraten. Entdecken Sie mit uns alle Vorteile dieser einmaligen Dienstleistung.
Warum ausgerechnet eine Vorrats-SE?
- zu 100% eingezahltes Grundkapital
- Sie haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht mir Ihrem Vermögen
- mögliche Sitzverlegung innerhalb der EU
- lesbare internationale Rechtsform für ausländische Geschäftspartner
- seriöse und komplexe Dienstleistung beim Kauf Ihrer Vorrats-SE
Sie sind an einer Vorrats-SE interessiert?
Setzen Sie sich mit uns in VerbindungNäheres zu der Europäischen Gesellschaft (SE)
Grundlegende Informationen
Eine Europäische Gesellschaft - Societas Europaea (SE) – gründen wir im Einklang mit der Verordnung und Richtlinie der EU über die Europäischen Gesellschaften. Die Bedingungen für die Entstehung und den Betrieb sind im Gesetz Nr. 627/2004 Slg. geregelt. Vor oder hinter der Firma der Europäischen Gesellschaft muss die Abkürzung „SE“ angeführt werden.
Das Grundkapital einer Europäischen Gesellschaft (SE) wird in Euro beziffert, es muss mindestens 120.000,- EUR betragen und ist in Aktien eingeteilt. Jeder Aktionär haftet nur bis zur Höhe seines gezeichneten Grundkapitals. Bei den von uns angebotenen Vorrats-SE ist dieses Grundkapital zu 100 % eingezahlt.
Der Sitz der Europäischen Gesellschaft (SE) muss sich im Gebiet der Europäischen Union befinden, es ist allerdings möglich, den Sitz anschließend ins Ausland bei Aufrechterhaltung der rechtlichen Kontinuität zu verlegen. Die Gesellschaft wird sich nach der Sitzverlegung nach dem Recht des Landes richten, in dem sich ihr neuer Sitz befindet. Die Europäische Gesellschaft (SE) kann während ihrer Existenz im Rahmen der EU frei das Land mit den für sie günstigsten Bedingungen für die Ausübung von unternehmerischen Tätigkeiten wählen.
Dank uns bewältigen Sie die schwierigsten Phasen der Gründung einer SE
Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) ist ein aufwendiger Prozess, der durch die Verordnung des EG-Rats über die Europäische Gesellschaft (2157/2001) reguliert wird. Die Europäische Gesellschaft kann nur in einer der taxativ festgelegten Arten und bei der geforderten Existenz eines internationalen Elements gegründet werden (die beteiligten Gesellschaften müssen aus verschiedenen Staaten der Europäischen Union stammen):
- durch Fusion zweier oder mehrerer Aktiengesellschaften oder Europäischen Gesellschaften,
- in Form der Gründung einer Europäischen Holding-Gesellschaft durch zwei oder mehrere Aktiengesellschaften oder Europäische Gesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
- durch Gründung der Tochtergesellschaft einer Europäischen Gesellschaft,
- durch Umwandlung einer gemäß dem Recht eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gegründeten Aktiengesellschaft,
- als Tochtergesellschaft einer bereits existierenden Europäischen Gesellschaft.
Die SPOLEČNOSTI RAZ, DVA, TŘI kann dank ihrer Struktur selbständig Europäische Gesellschaften gründen und diese anschließend Ihren Klienten zum Kauf als Vorratsgesellschaften anbieten. Der Vorteil des Kaufs einer bereits existierenden Vorrats-SE ist, dass nach der Gründung einer Europäischen Gesellschaft zum Aktionär dieser Gesellschaft eine jedwede Person werden kann, das heißt auch die Person, die im Hinblick auf die vorgenannten Einschränkungen nicht in der Lage wäre, die Europäische Gesellschaft selbst zu gründen.
Alles über die Organe der Gesellschaft
Die Europäische Gesellschaft kann ein einstufiges Steuerungsmodell haben, wo an der Spitze der Gesellschaft der Verwaltungsrat mit mindestens drei Mitgliedern steht, ggf. kann die Europäische Gesellschaft ein dualistisches Steuerungsmodell haben – sprich den Vorstand und den Aufsichtsrat. Diese zwei Organe können eine beliebige Anzahl von Mitgliedern ungeachtet der Anzahl der Aktionäre haben. Alle von uns angebotenen Vorrats-SE verfügen über das dualistische Steuerungsmodell und können bei Bedarf in ein monistisches Modell umgewandelt werden.
Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf nur eine natürliche Person sein, die das Alter von 18 Jahren erreicht hat, voll geschäftsfähig, unbescholten im Sinne des Gesetzes über gewerbliche unternehmerische Tätigkeiten ist und bei der keine Tatsache eingetreten ist, die ein Hindernis beim Betreiben des Gewerbes gemäß dem Gesetz über gewerbliche unternehmerische Tätigkeiten darstellen würde. Dieselbe Person darf nicht gleichzeitig als Mitglied des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats tätig sein. Die Pflichten der Mitglieder der Organe einer Europäischen Gesellschaft entsprechen den Pflichten der Organe einer Aktiengesellschaft.